BAföG für den Master auch mit Diplom!

Gute Nachricht zum Thema BAföG und Master, nicht nur für die Studenten, auch für das Masterangebot an unserem Fachbereich:
Hallo!
Da ich bisher noch nicht davon gehört hatte und das wahrscheinlich anderen von Euch ebenso geht, ein Hinweis auf ein Gerichtsurteil zur Frage, ob ein Master-Studium noch BAföG gefördert werden kann, wenn zuvor ein Diplom-Studium (hier: an einer Berufsakademie in Baden-Württemberg) abgeschlossen wurde, das gleichzeitig mit einem Bachelor-
Abschluss verbunden war.
Für mich überraschenderweise - aber natürlich sehr positiv für entsprechende Studierende - sieht das Gericht in solchen Fällen eine BAföG-Förderungsfähigkeit :-)
Masterstudiengang auch nach identischem Bachelor - und Diplom-Universitätsabschluss BAföG-berechtigt
VG Karlsruhe, Urteil vom 09.03.2005, Az. 10 K 3682/04
Werden für den inhaltlich denselben Studiengang zwei Abschlussbezeichnungen verliehen, dann ist ein Master-Studium, das auf diesem Studiengang aufbaut, BAföG-berechtigt, wenn die sonstigen Voraussetzungen dafür vorliegen. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass die Titel "Diplom" und "Bachelor" für denselben Studiengang aufgrund einer Akkreditierungsvereinbarung von zwei -
einer inländischen und einer ausländischen - Universitäten verliehen werden. Dies gilt auch dann, wenn die ausländische Universität
geringere Zugangsvoraussetzungen macht. Es kommt lediglich auf die Vergleichbarkeit der Ausbildung und des Abschlusses an.
Grüße
Oli
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