Fachpraktikum
Muster_Praktikumsvertrag.docTätigkeitsfelder für das Fachpraktikum
(Siehe hierzu links Datei: Praktikumsordnung: abk-95aPraktO)
Als Tätigkeitsfelder für das Vor- und Fachpraktikum werden gemäß § 4, Abs. 2 der Praktikumsordnung je nach fachlichem Schwerpunkt u.a. anerkannt:
- Büros für Architektur- und Innenarchitektur
- Büros für Produkt- und / oder Grafikdesign
- Werbeagenturen und Öffentlichkeitsarbeit
- Büros für Einrichtungs- und Objektplanung
- Foto-, Filmstudios und Bildredaktionen
- Modell- und Musterbau, Möbeltischlereien
- Druckereien, Verlage
- Computerunterstützte grafische Dienstleistungen
- Messebaufirmen, Ladenbau
- Fernsehen, Film, Theater
- Designzentren, Museen
- Designmanagement und Designberatung
- Firmen und Institutionen mit integrierten Design- oder Entwicklungsabteilungen
- Marketing- & PR – Abteilungen/ Agenturen
- Softwareentwicklung
- Spiele(Game)entwicklung
- Verpackungshersteller
- Forschungs- & Entwicklungsunternehmen/ Institutionen
Der Prüfungsausschuss hat als Praktikumsbeauftragten derzeit Prof. Hermann Weizenegger bestellt mit folgenden Aufgaben:
- Praktikumsstellen/ -angebote sammeln bzw. akquirieren
- Firmenkontakte diesbezüglich dokumentieren und pflegen
- sowie mit der Transferstelle der FH kommunizieren
- Tätigkeitsfelder für das Vor- und Fachpraktikum werden gemäß § 4, Abs. 2 bekannt geben
- eingehende Verträge (beiderseitige Pflichten und Rechte) prüfen bzw. Studierenden dabei beratend Hilfestellung leisten
- Aufklärung über Versicherungsschutz, Betriebshaftung, Schutzrechte, arbeitsrechtliche Grundlagen etc.
- insbesondere Regelungen bei Auslandspraktikum
- Ggfls. Gehaltsforderungen bei entsprechender Tätigkeit gegenüber Stellengeber formulieren
- Rohling Arbeitszeugnisse/ Tätigkeitsbeschreibungen
- Vortragstag/ Präsentationstag im Rahmen der Jahrespräsentationen koordinieren
(Präsentation findet auf freiwilliger Basis statt)
Mustervertrag und Infoseite als Anhang zur Prak.O./ Pdf. auf Web-Seiten.
Stand: Februar 2005